Online-Weiterbildung gemäß § 71 SGB XI (460 Stunden)

Die Weiterbildung zur verantwortlichen Pflegefachkraft (Pflegedienstleitung – PDL) dient dem Erwerb der notwendigen Qualifikation zur Leitung eines ambulanten oder teil-/vollstationären Pflegedienstes.

Gemäß § 71 SGB XI sind zugelassene Pflegeeinrichtungen verpflichtet, eine entsprechend qualifizierte PDL einzusetzen. Die Weiterbildung wird in Kooperation mit der Kenbi Akademie angeboten und ist bundesweit anerkannt.

Inhalt der Weiterbildung

Die Weiterbildung umfasst insgesamt 460 Stunden und ist modular aufgebaut. Dabei werden sowohl pflegefachliche als auch betriebswirtschaftliche, rechtliche und psychosoziale Inhalte vermittelt. Die sechs thematisch gegliederten Module decken die folgenden Kompetenzbereiche ab:

• Pflegespezifische Kompetenzen
• Managementkompetenz – Personalführung
• Managementkompetenz – Rechtliche Rahmenbedingungen
• Managementkompetenz – Markt und Wirtschaftlichkeit
• Managementkompetenz – Qualitätssicherung
• Psychologische und kommunikative Kompetenz

Ergänzt wird die Weiterbildung durch eine intensive Vorbereitung auf die Abschlussarbeit. Die detaillierten Inhalte sowie das didaktische Konzept sind auf der Website der Kenbi Akademie einsehbar. Zusätzlich steht eine kostenfreie und unverbindliche Beratung zur Verfügung.

Ablauf, Prüfung und Abschluss

Die Durchführung der Weiterbildung erfolgt vollständig online und berufsbegleitend über einen Zeitraum von 12 Monaten. Von den insgesamt 460 Stunden entfallen 363 Stunden auf ein strukturiertes Selbststudium mit flexibler Zeiteinteilung. Weitere 97 Stunden werden in interaktiven Online-Präsenzveranstaltungen absolviert, die fachlich begleitet und moderiert werden.
Die Abschlussprüfung besteht aus einer schriftlichen Hausarbeit mit einem Umfang von 15 Seiten, die innerhalb von 12 Wochen erstellt wird. Im anschließenden Kolloquium werden die Ergebnisse präsentiert und im Rahmen eines Fachgesprächs vertieft.

Nach erfolgreichem Abschluss sind die Teilnehmenden zur Übernahme der verantwortlichen Leitung eines ambulanten Pflegedienstes oder einer stationären Einrichtung mit bis zu 100 Bewohner:innen berechtigt.