Saarland

Fachsprachenprüfung im Saarland

Gemäß des Eckpunktepapiers zur Überprüfung der für die Berufsausübung erforderlichen Deutschkenntnisse in den Gesundheitsfachberufen der 92. Gesundheitsministerkonferenz wird die Bescheinigung über die Erfüllung der Sprachanforderung auch in einem anderen Land als Nachweis der erforderlichen deutschen Sprachkenntnisse im Verfahren zur Erteilung der Erlaubnis zum Führen der Berufsbezeichnung akzeptiert.

Auch wenn in Saarland noch keine Fachsprachenprüfung Pflege angeboten wird, können ansässige Pflegekräfte in Anerkennung diese in einem anderen Bundesland absolvieren und dadurch die erforderlichen Sprachkenntnisse nachweisen.