Alle Infos zur Fachsprache in der Pflege
Fachsprachenprüfung Pflege
Durch den Beschluss der 92. Gesundheitsministerkonferenz am 05./06. Juni 2019, wurde ein einheitlicher Standard für die Überprüfung der in Deutschland für die Berufspraxis erforderlichen Sprachkenntnisse vereinbart, welche die ersten Bundesländer bereits im Rahmen der Fachsprachenprüfung Pflege eingeführt haben.
Die drei Prüfungsszenarien der Fachsprachenprüfung Pflege:

Gespräch zwischen einer Pflegefachkraft und einem Patienten

Das 20-minütige simulierte Berufsangehöriger-Patienten-Gespräch dient der Überprüfung, ob internationale Pflegefachkräfte in Anerkennung das Verständnis für Menschen mit Unterstützungs- und Betreuungsbedarf besitzen und sich in einer Weise verständigen können, die es ihnen ermöglicht, den Pflegeprozess anzuwenden, bei der medizinischen Diagnostik und Therapie mitzuwirken, ärztliche Verordnungen durchzuführen und die pflegebezogene Edukation sicherzustellen.
Gespräch mit einer Pflegefachkraft oder dem Angehörigen einer anderen Berufsgruppe

Das 20-minütige simulierte Gespräch mit einem Angehörigen derselben Berufsgruppe oder dem Angehörigen einer anderen Berufsgruppe überprüft, ob sich internationale Pflegefachkräfte in Anerkennung so klar und detailliert ausdrücken können, dass Missverständnisse und darauf beruhende fehlerhafte Pflegehandlungen ausgeschlossen sind.
Anfertigen eines Berufstypischen Schriftstückes

Die Anfertigen eines Berufsausübung üblicherweise vorkommenden Schriftstückes überprüft, ob internationale Pflegekräfte in Anerkennung die deutsche Sprache angemessen lesen und schreiben können, um Pflegedokumentationen und -planungen ordnungsgemäß führen und ärztliche Verordnungen umsetzen können. Die Anfertigung des Schriftstücks muss innerhalb von 20 Minuten erfolgen.
Vergleich der Fachsprachenprüfung vs. B2-Prüfung
Stand der Fachsprachenprüfung Pflege nach Bundesland
Klicken Sie auf ein Bundesland, um spezifische Informationen zur Fachsprachenprüfung Pflege zu erhalten.
Fachsprachenprüfung in Baden-Württemberg
Gemäß des Eckpunktepapiers zur Überprüfung der für die Berufsausübung erforderlichen Deutschkenntnisse in den Gesundheitsfachberufen der 92. Gesundheitsministerkonferenz wird die Bescheinigung über die Erfüllung der Sprachanforderung auch in einem anderen Land als Nachweis der erforderlichen deutschen Sprachkenntnisse im Verfahren zur Erteilung der Erlaubnis zum Führen der Berufsbezeichnung akzeptiert.
Auch wenn in Baden-Württemberg noch keine Fachsprachenprüfung Pflege angeboten wird, können ansässige Pflegekräfte in Anerkennung diese in einem anderen Bundesland absolvieren und dadurch die erforderlichen Sprachkenntnisse nachweisen.
Fachsprachenprüfung in Bayern
Voraussichtlicher Start der Fachsprachenprüfung: 01.12.2025
Ansprechpartner
Bayerisches Landesamt für Pflege
Fachsprachenprüfung Pflege
Mildred-Scheel-Straße 4
92224 Amberg
E-Mail: fsp-pflege@lfp.bayern.de
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Prüfungstermine
keine bekannt
Kosten
nicht bekannt
Die Fachsprachenprüfung Pflege wird von Einrichtungen, die durch das Bayerische Landesamt für Pflege (LfP) zugelassen wurden, durchgeführt. Sobald verbindliche Informationen zu den prüfenden Einrichtungen bekannt sind, werden wir die Informationen hier ergänzen.
Fachsprachenprüfung in Berlin
Ansprechpartner
GFBM gGmbH
Bildungszentrum Tempelhof
Colditzstraße 34-36
Aufgang 16A
12099 Berlin
Tel.: +49 30 755 144 129
E-Mail: sprachberatung-tempelhof@gfbm.de
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Prüfungstermine
- 21.11.2025
- 05.12.2025
- 19.12.2025
- 30.01.2026
- 06.02.2026
- 20.02.2026
- 06.03.2026
- 20.03.2026
- 27.03.2026
- 10.04.2026
- 17.04.2026
- 24.04.2026
Kosten
375,00 €
Auf Nachfrage können auch Sammeltermine für Krankenhäuser bzw. Pflegeeinrichtungen angeboten werden (bei mindestens 5 Prüfungsteilnehmenden)
Ansprechpartner
RENAFAN Akademie
Breitenbachstraße 10 / 2. OG
13507 Berlin
Tel.: +49 30 438190-910
E-Mail: daf@renfan.de
Link zur Webseite
Prüfungstermine
- 16.12.2025
- 17.12.2025
- 18.12.2025
- 16.01.2026
- 03.02.2026
- 04.02.2026
- 05.02.2026
Kosten
375,00 €
Zusätzlich werden auch fortlaufend individuelle Termine angeboten! Kontaktieren Sie dazu den Anbieter.
Ansprechpartner
DHZB Akademie
Deutsches Herzzentrum Berlin
Franziska Rappe
Augustenburger Platz 1
13353 Berlin
Tel.: +49 30 4593 7133
E-Mail: franziska.rappe@dhzb.org
Link zur Webseite
Prüfungstermine
- 05.12.2025
- 11.12.2025
- 12.12.2025
- 09.01.2026
- 15.01.2026
- 19.01.2026
- 23.01.2026
- 12.02.2026
- 19.02.2026
- 26.02.2026
Kosten
375,00 €
Zusätzlich werden auch fortlaufend individuelle Termine angeboten! Kontaktieren Sie dazu den Anbieter.
Fachsprachenprüfung in Brandenburg
Gemäß des Eckpunktepapiers zur Überprüfung der für die Berufsausübung erforderlichen Deutschkenntnisse in den Gesundheitsfachberufen der 92. Gesundheitsministerkonferenz wird die Bescheinigung über die Erfüllung der Sprachanforderung auch in einem anderen Land als Nachweis der erforderlichen deutschen Sprachkenntnisse im Verfahren zur Erteilung der Erlaubnis zum Führen der Berufsbezeichnung akzeptiert.
Auch wenn in Brandenburg noch keine Fachsprachenprüfung Pflege angeboten wird, können ansässige Pflegekräfte in Anerkennung diese in einem anderen Bundesland absolvieren und dadurch die erforderlichen Sprachkenntnisse nachweisen.
Fachsprachenprüfung in Bremen
Ansprechpartner
Paritätisches Bildungswerk Bremen
Faulenstr. 31
28195 Bremen
Jasmin Schoch
Tel.: +49 421 17 47 2-63
E-Mail: j.schoch@pbwbremen.de
Annett Müller
Tel.: +49 421 17 47 2-13
E-Mail: a.mueller@pbwbremen.de
Prüfungstermine
- 15.11.2025
- 13.12.2025
Kosten
375,00 €
Fachsprachenprüfung in Hamburg
Ansprechpartner
passage gGmbH
Iris Beckmann-Schulz
Nagelsweg 10
20097 Hamburg
Tel.: +49 40 636 753 81
E-Mail: B2Pflege@passage-hamburg.de
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Prüfungstermine
- 15.01.2026
- 22.01.2026
Benötigte Unterlagen
keine bekannt
Musterprüfung
Zur Musterprüfung Szenario Diabetes
Kosten
375,00 €
Fachsprachenprüfung in Hessen
Ansprechpartner
digiFORT gGmbH
Wilhelmshöher Allee 287
34131 Kassel
Tel.: +49 561 8279 1434
E-Mail: service@fsp-pflege.de
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Fachsprachenprüfung in Mecklenburg-Vorpommern
Ansprechpartner
vhs-Verband M-V e. V.
Maria Balbach
Bertha-von-Suttner-Straße 5
19061 Schwerin
Tel.: +49 385 3031-559
E-Mail: p@vhs-verband-mv.de
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Prüfungstermine
- 22.11.2025
Kosten
350,00 €
Fachsprachenprüfung in Niedersachsen
Gemäß des Eckpunktepapiers zur Überprüfung der für die Berufsausübung erforderlichen Deutschkenntnisse in den Gesundheitsfachberufen der 92. Gesundheitsministerkonferenz wird die Bescheinigung über die Erfüllung der Sprachanforderung auch in einem anderen Land als Nachweis der erforderlichen deutschen Sprachkenntnisse im Verfahren zur Erteilung der Erlaubnis zum Führen der Berufsbezeichnung akzeptiert.
Auch wenn in Niedersachsen noch keine Fachsprachenprüfung Pflege angeboten wird, können ansässige Pflegekräfte in Anerkennung diese in einem anderen Bundesland absolvieren und dadurch die erforderlichen Sprachkenntnisse nachweisen.
Fachsprachenprüfung in Nordrhein-Westfalen
Bemerkung
Die Anmeldung zur Fachsprachenprüfung Pflege erfolgt in NRW über die Berufszulassungsbehörde. Interessierte Pflegekräfte können sich nicht direkt bei der Pflegekammer anmelden.
Ansprechpartner
Pflegekammer Nordrhein-Westfalen
Annett Bormann
Alte Landstraße 104
40489 Düsseldorf
E-Mail: annett.bormann@pflegekammer-nrw.de
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Prüfungstermine
Die Anmeldung zur Fachsprachenprüfung Pflege erfolgt in NRW über die Berufszulassungsbehörde.
Kosten
250,00 €
Anmeldung
Zentrale Anerkennungsstelle für Gesundheitsberufe – Bezirksregierung Münster
Tel.: +49 251 4112444
E-Mail: pug-anerkennung@bezreg-muenster.nrw.de
Fachsprachenprüfung in Rheinland-Pfalz
Ansprechpartner
Landespflegekammer Rheinland-Pfalz
Sabine Hüsing
Große Bleiche 14-16
55116 Mainz
Tel.: +49 6131 3273855
E-Mail: Sabine.Huesing@pflegekammer-rlp.de
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Prüfungstermine
- 11.12.2025
Benötigte Unterlagen
- Antragsformular
- eine qualifizierte Eingangsbestätigung, wenn Sie Ihre Ausbildung in der EU-bzw. im Europäischen Wirtschaftsraum absolviert haben
- einen Feststellungsbescheid (Ausbildung in einem Drittstaat)
- Lebenslauf, mit Ihrem beruflichen Werdegang
- Kopie des Reisepasses / Ausweises / Identitätsnachweis mit Bild
Musterprüfung
Kosten
450,00 €
Fachsprachenprüfung im Saarland
Gemäß des Eckpunktepapiers zur Überprüfung der für die Berufsausübung erforderlichen Deutschkenntnisse in den Gesundheitsfachberufen der 92. Gesundheitsministerkonferenz wird die Bescheinigung über die Erfüllung der Sprachanforderung auch in einem anderen Land als Nachweis der erforderlichen deutschen Sprachkenntnisse im Verfahren zur Erteilung der Erlaubnis zum Führen der Berufsbezeichnung akzeptiert.
Auch wenn in Saarland noch keine Fachsprachenprüfung Pflege angeboten wird, können ansässige Pflegekräfte in Anerkennung diese in einem anderen Bundesland absolvieren und dadurch die erforderlichen Sprachkenntnisse nachweisen.
Fachsprachenprüfung in Sachsen
Bemerkung
Pflegekräfte, die im Bundesland Sachsen ihre erforderlichen Sprachanforderung zur Berufsausübung durch eine Fachsprachenprüfung nachweisen wollen, können diese in einem anderen Bundesland ablegen.
Anmeldung
Kommunaler Sozialverband Sachsen
Christian Hager
Tel.: +49 341 12660
E-Mail: post@ksv-sachsen.de-mail.de
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Fachsprachenprüfung in Sachsen-Anhalt
Ansprechpartner
Bildungszentrum für Gesundheitsberufe
Magdeburg gemeinnützige GmbH
Martin Wieser
Lübecker Straße 53 – 63
39124 Magdeburg
Tel.: +49 391 28989 331
E-Mail: martin.wieser@bzg-md.de
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Prüfungstermine
- 05.12.2025
- 06.12.2025
- 19.12.2025
Kosten
375,00 €
Fachsprachenprüfung in Schleswig-Holstein
Ansprechpartner
VHS Rendsburger Ring e.V.
Tobias Aust
Untereiderstr. 13
24768 Rendsburg
Tel.: +49 4331 2088-43
E-Mail: aust@vhs-rendsburg.de
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Prüfungstermine
keine bekannt
Kosten
350,00 €
Für Institutionen oder Firmen werden gesonderte Prüfungstermine eingerichtet. Kontaktieren Sie dazu den Anbieter.
Ansprechpartner
Großstraße 5
25813 Husum
Tel.: +49 4841 8359-0
E-Mail: mail@vhs-husum.de
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Prüfungstermine
keine bekannt
Kosten
350,00 €
Für Institutionen oder Firmen werden gesonderte Prüfungstermine eingerichtet. Kontaktieren Sie dazu den Anbieter.
Ansprechpartner
Klosterkamp 1a
23795 Bad Segeberg
Tel.: +49 4551 9663-0
E-Mail: info@vhssegeberg.de
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Prüfungstermine
keine bekannt
Kosten
350,00 €
Für Institutionen oder Firmen werden gesonderte Prüfungstermine eingerichtet. Kontaktieren Sie dazu den Anbieter.
Fachsprachenprüfung in Thüringen
Gemäß des Eckpunktepapiers zur Überprüfung der für die Berufsausübung erforderlichen Deutschkenntnisse in den Gesundheitsfachberufen der 92. Gesundheitsministerkonferenz wird die Bescheinigung über die Erfüllung der Sprachanforderung auch in einem anderen Land als Nachweis der erforderlichen deutschen Sprachkenntnisse im Verfahren zur Erteilung der Erlaubnis zum Führen der Berufsbezeichnung akzeptiert.
Auch wenn in Thüringen noch keine Fachsprachenprüfung Pflege angeboten wird, können ansässige Pflegekräfte in Anerkennung diese in einem anderen Bundesland absolvieren und dadurch die erforderlichen Sprachkenntnisse nachweisen.
Häufig gestellte Fragen
Für die Berufsanerkennung in Deutschland müssen internationale Pflegefachkräfte den Nachweis erbringen, über berufsspezifische, zur Ausübung ihrer Tätigkeit erforderliche Deutschkenntnisse zu verfügen. Mit Beschluss der 92. Gesundheitsministerkonferenz wurde sich auf eine bundesweite Einführung der Fachsprachenprüfung Pflege geeinigt, da bisherige allgemeinsprachliche Zertifikate für die Überprüfung der für die Berufsausübung erforderlichen Sprachkenntnisse nicht geeignet sind. Gute Fachsprachkenntnisse fördern unter anderem die Patientensicherheit, vermeiden wechselseitige Missverständnisse sowie darauf beruhende fehlerhafte Pflegehandlungen. Zudem sind sie der Schlüssel für eine schnelle, effiziente Einsatzfähigkeit, die damit verbundene Übernahme von Verantwortung, Steigerung des Selbstbewusstseins und mehr Zufriedenheit im Team. Die Fachsprache ist damit essenziell für eine schnelle berufliche Integration.
Allgemein lässt sich sagen, dass die Fachsprachenprüfung Pflege eine Überprüfung der spezifischen kommunikativen Anforderungen aus dem Arbeitsalltag von Pflegefachkräften darstellt. Neben simulierten Gesprächen zwischen Pflegefachkraft und Patienten sowie Gesprächen mit Kollegen wird im Regelfall die Anfertigung eines Schriftstücks (z. B. Pflegeplanung oder Dokumentation) geprüft. Im Gegensatz zur allgemeinen B2-Sprachprüfung, in der die selbstständige Sprachverwendung allgemeiner Sprachkenntnisse geprüft wird, fällt es Pflegenden oftmals leichter, Prüfungen abzulegen, die den Schwerpunkt auf die berufliche Tätigkeit legen, da dies den realen Arbeitsalltag widerspiegelt und entsprechende echte Erfahrungen vorhanden sind.
Die Fachsprachenprüfung Pflege wird aktuell in folgenden Bundesländern als Alternative zur allgemeinen B2-Sprachprüfung angeboten: Berlin, Bremen, Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Schleswig-Holstein. Weitere Bundesländer planen aktuell die Einführung oder akzeptieren zumindest bereits erfolgreich abgeschlossene Fachsprachenprüfungen aus anderen Bundesländern.
Nein, wenn sie ein B2-Sprachzertifikat nach dem Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmen (GER) hat, braucht sie keine Fachsprachenprüfung ablegen.
Ein Nachweis über entsprechende Deutschkenntnisse ist in der Regel nicht erforderlich, wenn Deutsch in Wort und Schrift fließend (z. B. als Muttersprache) beherrscht wird, der Abschluss einer mindestens dreijährigen Berufsausbildung in deutscher Sprache vorliegt oder mindestens zehn Jahre eine allgemeinbildende deutschsprachige Schule besucht und dort ein Abschluss erworben wurde.
Nein, das ist nicht notwendig.
Die Kenntnisprüfung ersetzt die Fachsprachenprüfung Pflege in der Regel nicht. Lediglich im Bundesland Sachsen gibt es diesbezüglich eine Ausnahmeregelung. Internationale Pflegefachkräfte, die eine Anerkennungsmaßnahme (Kenntnisprüfung oder Anpassungslehrgang) absolviert haben, müssen ihre Sprachkenntnisse nicht zusätzlich nachweisen. Diese werden, wenn eine Anerkennungsmaßnahme erfolgreich abgeschlossen wurde, ohne Nachweis vorausgesetzt.
Die Fachsprachenprüfung Pflege kann beliebig oft wiederholt werden.
Die Fachsprachenprüfung Pflege kann unabhängig von der Anpassungsmaßnahme geplant werden. Je nach Land, in dem die Ausbildung abgeschlossen wurde, wird jedoch die "qualifizierte Eingangsbestätigung" der Behörde oder ein "Feststellungsbescheid" benötigt, um sich für die Fachsprachenprüfung anzumelden.
Die Fachsprachenprüfung Pflege besteht aus folgenden drei Teilen:
- ein simuliertes Berufsangehöriger-Patienten-Gespräch (20 Minuten)
- ein simuliertes Gespräch mit einem Angehörigen derselben oder einer anderen Berufsgruppe aus dem Gesundheitsbereich (20 Minuten)
- das Anfertigen eines in der jeweiligen Berufsausübung üblicherweise vorkommenden Schriftstücks, z. B. Pflegedokumentation (20 Minuten)
Um sich optimal auf die Fachsprachenprüfung Pflege vorzubereiten, sollte man aktiv das Sprechen mit Pflegebedürftigen sowie mit Kolleg:innen üben. Es ist auch hilfreich, Fachbegriffe und berufsbezogene Ausdrücke regelmäßig zu wiederholen. Zusätzlich sollte man Texte zur Planung und Dokumentation von Pflegeprozessen schreiben. Unser "Vorbereitungskurs Fachsprachenprüfung Pflege" greift diese Themen strukturiert auf und bereitet internationale Pflegekräfte in Anerkennung optimal auf die Prüfung vor.
Nein, es handelt sich um eine Präsenzprüfung.
Nein, die Fachsprachenprüfung Pflege kann nur in Deutschland abgelegt werden.
Wir sind als Bildungsträger AZAV-zertifiziert. Da der Vorbereitungskurs auf die Fachsprachenprüfung abschlussorientiert und die Anerkennung im Pflegeberuf notwendig ist, ist eine Kostenübernahme durch die Agentur für Arbeit möglich.