Alle Infos zur Fachsprachenprüfung in Deutschland
Fachsprachenprüfung Pflege
Durch den Beschluss der 92. Gesundheitsministerkonferenz am 05./06. Juni 2019, wurde ein einheitlicher Standard für die Überprüfung der in Deutschland für die Berufspraxis erforderlichen Sprachkenntnisse vereinbart, welche die ersten Bundesländer bereits im Rahmen der Fachsprachenprüfung Pflege eingeführt haben.
Die drei Prüfungsszenarien der Fachsprachenprüfung Pflege:
simuliertes Berufsangehöriger-Patienten-Gespräch (20 min)
Das Gespräch dient der Überprüfung, ob internationale Pflegefachkräfte in Anerkennung das Verständnis für Menschen mit Unterstützungs- und Betreuungsbedarf besitzen und sich in einer Weise verständigen können, die es ihnen ermöglicht, den Pflegeprozess anzuwenden, bei der medizinischen Diagnostik und Therapie mitzuwirken, ärztliche Verordnungen durchzuführen und die pflegebezogene Edukation sicherzustellen.
simuliertes Gespräch mit einem Angehörigen derselben Berufsgruppe oder dem Angehörigen einer anderen Berufsgruppe (20 min)
Das Gespräch überprüft, ob sich internationale Pflegefachkräfte in Anerkennung so klar und detailliert ausdrücken können, dass Missverständnisse und darauf beruhende fehlerhafte Pflegehandlungen ausgeschlossen sind.
Anfertigen eines in der Berufsausübung üblicherweise vorkommenden Schriftstückes (20 min)
Die schriftliche Aufgabe überprüft, ob internationale Pflegekräfte in Anerkennung die deutsche Sprache angemessen lesen und schreiben können, um Pflegedokumentationen und -planungen ordnungsgemäß führen und ärztliche Verordnungen umsetzen können.
Vergleich der Fachsprachenprüfung vs. B2-Prüfung
Fachsprachenprüfung Pflege (FSP)
B2-Prüfung (telc)
Stand der Fachsprachenprüfung Pflege nach Bundesland
Klicken Sie auf ein Bundesland, um spezifische Informationen zur Fachsprachenprüfung Pflege zu erhalten.
Baden-Württemberg
Gemäß des Eckpunktepapiers zur Überprüfung der für die Berufsausübung erforderlichen Deutschkenntnisse in den Gesundheitsfachberufen der 92. Gesundheitsministerkonferenz wird die Bescheinigung über die Erfüllung der Sprachanforderung auch in einem anderen Land als Nachweis der erforderlichen deutschen Sprachkenntnisse im Verfahren zur Erteilung der Erlaubnis zum Führen der Berufsbezeichnung akzeptiert.
Auch wenn in Baden-Württemberg noch keine Fachsprachenprüfung Pflege angeboten wird, können ansässige Pflegekräfte in Anerkennung diese in einem anderen Bundesland absolvieren und dadurch die erforderlichen Sprachkenntnisse nachweisen.
Bayern
Gemäß des Eckpunktepapiers zur Überprüfung der für die Berufsausübung erforderlichen Deutschkenntnisse in den Gesundheitsfachberufen der 92. Gesundheitsministerkonferenz wird die Bescheinigung über die Erfüllung der Sprachanforderung auch in einem anderen Land als Nachweis der erforderlichen deutschen Sprachkenntnisse im Verfahren zur Erteilung der Erlaubnis zum Führen der Berufsbezeichnung akzeptiert.
Auch wenn in Bayern bisher keine Fachsprachenprüfung Pflege angeboten wird, kann die Erfüllung der Sprachanforderungen in anderen Bundesländern bereits durch eine solche Fachsprachenprüfung Pflege nachgewiesen werden. Ansässige Pflegekräfte in Anerkennung, die die erforderlichen
Sprachkenntnisse durch eine absolvierte Fachsprachenprüfung nachweisen wollen, wenden sich bitte an das Bayerische Landesamt für Pflege, um vorab sicherzustellen, ob ein solcher Nachweis anerkannt wird.
Berlin
Kosten
- 350,00 €
Ansprechpartner
GFBM gGmbH
Bildungszentrum Tempelhof
Hauptstraße 65
12159 Berlin
Tel.: +49 30 755144-129
E-Mail: sprachberatung-tempelhof@gfbm.de
Benötigte Unterlagen
- keine bekannt
Musterprüfung
Brandenburg
Gemäß des Eckpunktepapiers zur Überprüfung der für die Berufsausübung erforderlichen Deutschkenntnisse in den Gesundheitsfachberufen der 92. Gesundheitsministerkonferenz wird die Bescheinigung über die Erfüllung der Sprachanforderung auch in einem anderen Land als Nachweis der erforderlichen deutschen Sprachkenntnisse im Verfahren zur Erteilung der Erlaubnis zum Führen der Berufsbezeichnung akzeptiert.
Auch wenn in Brandenburg noch keine Fachsprachenprüfung Pflege angeboten wird, können ansässige Pflegekräfte in Anerkennung diese in einem anderen Bundesland absolvieren und dadurch die erforderlichen Sprachkenntnisse nachweisen.
Bremen
Kosten
- 350,00 €
Ansprechpartner
Paritätisches Bildungswerk Bremen
Heike Krautschun-Lindner
Faulenstr. 31
28195 Bremen
Tel.: +49 30 755144-129
E-Mail: sprachberatung-tempelhof@gfbm.de
Benötigte Unterlagen
- keine bekannt
Musterprüfung
Hamburg
Kosten
- 350,00 €
Ansprechpartner
passage gGmbH
Sarita Batra
Nagelsweg 10
20097 Hamburg
Tel.: +49 30 755144-129
E-Mail: sprachberatung-tempelhof@gfbm.de
Benötigte Unterlagen
- keine bekannt
Musterprüfung
Hessen
Gemäß des Eckpunktepapiers zur Überprüfung der für die Berufsausübung erforderlichen Deutschkenntnisse in den Gesundheitsfachberufen der 92. Gesundheitsministerkonferenz wird die Bescheinigung über die Erfüllung der Sprachanforderung auch in einem anderen Land als Nachweis der erforderlichen deutschen Sprachkenntnisse im Verfahren zur Erteilung der Erlaubnis zum Führen der Berufsbezeichnung akzeptiert.
Auch wenn in Hessen noch keine Fachsprachenprüfung Pflege angeboten wird, können ansässige Pflegekräfte in Anerkennung diese in einem anderen Bundesland absolvieren und dadurch die erforderlichen Sprachkenntnisse nachweisen.
Mecklenburg-Vorpommern
Kosten
- 350,00 €
Ansprechpartner
vhs-Verband M-V e. V.
Maria Balbach
Bertha-von-Suttner-Straße 5
19061 Schwerin
Tel.: +49 30 755144-129
E-Mail: p@vhs-verband-mv.de
Benötigte Unterlagen
- keine bekannt
Musterprüfung
Niedersachsen
Gemäß des Eckpunktepapiers zur Überprüfung der für die Berufsausübung erforderlichen Deutschkenntnisse in den Gesundheitsfachberufen der 92. Gesundheitsministerkonferenz wird die Bescheinigung über die Erfüllung der Sprachanforderung auch in einem anderen Land als Nachweis der erforderlichen deutschen Sprachkenntnisse im Verfahren zur Erteilung der Erlaubnis zum Führen der Berufsbezeichnung akzeptiert.
Auch wenn in Niedersachsen noch keine Fachsprachenprüfung Pflege angeboten wird, können ansässige Pflegekräfte in Anerkennung diese in einem anderen Bundesland absolvieren und dadurch die erforderlichen Sprachkenntnisse nachweisen.
Nordrhein-Westfalen
Bemerkung
Die Anmeldung zur Fachsprachenprüfung Pflege erfolgt in NRW über die Berufszulassungsbehörde. Interessierte Pflegekräfte können sich nicht direkt bei der Pflegekammer anmelden.
Kosten
- 250,00 €
Ansprechpartner
Pflegekammer Nordrhein-Westfalen
Annett Bormann
Alte Landstraße 104
40489 Düsseldorf
E-Mail: annett.bormann@pflegekammer-nrw.de
Benötigte Unterlagen
- keine bekannt
Anmeldung
Zentrale Anerkennungsstelle für Gesundheitsberufe – Bezirksregion Münster
Tel.: +49 251 4112444
E-Mail: pug-anerkennung@bezreg-muenster.nrw.de
Rheinland-Pfalz
Kosten
- 450,00 €
Ansprechpartner
Landespflegekammer Rheinlandpfalz
Sabine Hüsing
Große Bleiche 14-16
55116 Mainz
Tel.: +49 6131 3273855
E-Mail: Sabine.Huesing@pflegekammer-rlp.de
Benötigte Unterlagen
- eine qualifizierte Eingangsbestätigung, wenn Sie Ihre Ausbildung in der EU-bzw. im Europäischen Wirtschaftsraum absolviert haben
- einen Feststellungsbescheid (Ausbildung in einem Drittstaat)
- Lebenslauf, mit Ihrem beruflichen Werdegang
- Kopie des Reisepasses / Ausweises / Identitätsnachweis mit Bild
- Kontaktdaten: eine Mobilfunknummer und eine E-Mailadresse
Saarland
Gemäß des Eckpunktepapiers zur Überprüfung der für die Berufsausübung erforderlichen Deutschkenntnisse in den Gesundheitsfachberufen der 92. Gesundheitsministerkonferenz wird die Bescheinigung über die Erfüllung der Sprachanforderung auch in einem anderen Land als Nachweis der erforderlichen deutschen Sprachkenntnisse im Verfahren zur Erteilung der Erlaubnis zum Führen der Berufsbezeichnung akzeptiert.
Auch wenn in Saarland noch keine Fachsprachenprüfung Pflege angeboten wird, können ansässige Pflegekräfte in Anerkennung diese in einem anderen Bundesland absolvieren und dadurch die erforderlichen Sprachkenntnisse nachweisen.
Sachsen
Pflegekräfte, die im Bundesland Sachsen ihre erforderlichen Sprachanforderung zur Berufsausübung durch eine Fachsprachenprüfung nachweisen wollen, können diese in einem anderen Bundesland ablegen.
Anmeldung
Kommunaler Sozialverband Sachsen
Christian Hager
Tel.: +49 341 12660
E-Mail: post@ksv-sachsen.de-mail.de
Sachsen-Anhalt
Gemäß des Eckpunktepapiers zur Überprüfung der für die Berufsausübung erforderlichen Deutschkenntnisse in den Gesundheitsfachberufen der 92. Gesundheitsministerkonferenz wird die Bescheinigung über die Erfüllung der Sprachanforderung auch in einem anderen Land als Nachweis der erforderlichen deutschen Sprachkenntnisse im Verfahren zur Erteilung der Erlaubnis zum Führen der Berufsbezeichnung akzeptiert.
Auch wenn in Sachsen-Anhalt noch keine Fachsprachenprüfung Pflege angeboten wird, können ansässige Pflegekräfte in Anerkennung diese in einem anderen Bundesland absolvieren und dadurch die erforderlichen Sprachkenntnisse nachweisen.
Schleswig-Holstein
Kosten
Ansprechpartner
Tobias Aust
Untereiderstr. 13
24768 Rendsburg
Tel.: +49 4331 2088-43
E-Mail: aust@vhs-rendsburg.de
Großstraße 5
25813 Husum
Tel.: +49 4841 8359-0
E-Mail: mail@vhs-husum.de
Klosterkamp 1a
23795 Bad Segeberg
Tel.: +49 4551 9663-0
E-Mail: info@vhssegeberg.de
- 350,00 €
Benötigte Unterlagen
- keine bekannt
Musterprüfung
Thüringen
Gemäß des Eckpunktepapiers zur Überprüfung der für die Berufsausübung erforderlichen Deutschkenntnisse in den Gesundheitsfachberufen der 92. Gesundheitsministerkonferenz wird die Bescheinigung über die Erfüllung der Sprachanforderung auch in einem anderen Land als Nachweis der erforderlichen deutschen Sprachkenntnisse im Verfahren zur Erteilung der Erlaubnis zum Führen der Berufsbezeichnung akzeptiert.
Auch wenn in Thüringen noch keine Fachsprachenprüfung Pflege angeboten wird, können ansässige Pflegekräfte in Anerkennung diese in einem anderen Bundesland absolvieren und dadurch die erforderlichen Sprachkenntnisse nachweisen.
Häufig gestellte Fragen (FAQ)
Für die Berufsanerkennung in Deutschland müssen internationale Pflegefachkräfte den Nachweis erbringen, über berufsspezifische, zur Ausübung ihrer Tätigkeit erforderliche Deutschkenntnisse zu verfügen. Mit Beschluss der 92. Gesundheitsministerkonferenz wurde sich auf eine bundesweite Einführung der Fachsprachenprüfung Pflege geeinigt, da bisherige allgemeinsprachliche Zertifikate für die Überprüfung der für die Berufsausübung erforderlichen Sprachkenntnisse nicht geeignet sind. Gute Fachsprachkenntnisse fördern unter anderem die Patientensicherheit, vermeiden wechselseitige Missverständnisse sowie darauf beruhende fehlerhafte Pflegehandlungen. Zudem sind sie der Schlüssel für eine schnelle, effiziente Einsatzfähigkeit, die damit verbundene Übernahme von Verantwortung, Steigerung des Selbstbewusstseins und mehr Zufriedenheit im Team. Die Fachsprache ist damit essenziell für eine schnelle berufliche Integration.
Allgemein lässt sich sagen, dass die Fachsprachenprüfung Pflege eine Überprüfung der spezifischen kommunikativen Anforderungen aus dem Arbeitsalltag von Pflegefachkräften darstellt. Neben simulierten Gesprächen zwischen Pflegefachkraft und Patienten sowie Gesprächen mit Kollegen wird im Regelfall die Anfertigung eines Schriftstücks (z. B. Pflegeplanung oder Dokumentation) geprüft. Im Gegensatz zur allgemeinen B2-Sprachprüfung, in der die selbstständige Sprachverwendung allgemeiner Sprachkenntnisse geprüft wird, fällt es Pflegenden oftmals leichter, Prüfungen abzulegen, die den Schwerpunkt auf die berufliche Tätigkeit legen, da dies den realen Arbeitsalltag widerspiegelt und entsprechende echte Erfahrungen vorhanden sind.
Die Fachsprachenprüfung Pflege wird aktuell in folgenden Bundesländern als Alternative zur allgemeinen B2-Sprachprüfung angeboten: Berlin, Bremen, Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Schleswig-Holstein. Weitere Bundesländer planen aktuell die Einführung oder akzeptieren zumindest bereits erfolgreich abgeschlossene Fachsprachenprüfungen aus anderen Bundesländern.
Nein, wenn sie ein B2-Sprachzertifikat nach dem Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmen (GER) hat, braucht sie keine Fachsprachenprüfung ablegen.
Ein Nachweis über entsprechende Deutschkenntnisse ist in der Regel nicht erforderlich, wenn Deutsch in Wort und Schrift fließend (z. B. als Muttersprache) beherrscht wird, der Abschluss einer mindestens dreijährigen Berufsausbildung in deutscher Sprache vorliegt oder mindestens zehn Jahre eine allgemeinbildende deutschsprachige Schule besucht und dort ein Abschluss erworben wurde.
Nein, das ist nicht notwendig.
Die Kenntnisprüfung ersetzt die Fachsprachenprüfung Pflege in der Regel nicht. Lediglich im Bundesland Sachsen gibt es diesbezüglich eine Ausnahmeregelung. Internationale Pflegefachkräfte, die eine Anerkennungsmaßnahme (Kenntnisprüfung oder Anpassungslehrgang) absolviert haben, müssen ihre Sprachkenntnisse nicht zusätzlich nachweisen. Diese werden, wenn eine Anerkennungsmaßnahme erfolgreich abgeschlossen wurde, ohne Nachweis vorausgesetzt.
Die Fachsprachenprüfung Pflege kann beliebig oft wiederholt werden.
Die Fachsprachenprüfung Pflege kann unabhängig von der Anpassungsmaßnahme geplant werden. Je nach Land, in dem die Ausbildung abgeschlossen wurde, wird jedoch die „qualifizierte Eingangsbestätigung“ der Behörde oder ein „Feststellungsbescheid“ benötigt, um sich für die Fachsprachenprüfung anzumelden.
Die Fachsprachenprüfung Pflege besteht aus folgenden drei Teilen:
- ein simuliertes Berufsangehöriger-Patienten-Gespräch (20 Minuten)
- ein simuliertes Gespräch mit einem Angehörigen derselben oder einer anderen Berufsgruppe aus dem Gesundheitsbereich (20 Minuten)
- das Anfertigen eines in der jeweiligen Berufsausübung üblicherweise vorkommenden Schriftstücks, z. B. Pflegedokumentation (20 Minuten)
Um sich optimal auf die Fachsprachenprüfung Pflege vorzubereiten, sollte man aktiv das Sprechen mit Pflegebedürftigen sowie mit Kolleg:innen üben. Es ist auch hilfreich, Fachbegriffe und berufsbezogene Ausdrücke regelmäßig zu wiederholen. Zusätzlich sollte man Texte zur Planung und Dokumentation von Pflegeprozessen schreiben. Unser „Vorbereitungskurs Fachsprachenprüfung Pflege“ greift diese Themen strukturiert auf und bereitet internationale Pflegekräfte in Anerkennung optimal auf die Prüfung vor.
Nein, es handelt sich um eine Präsenzprüfung.
Nein, die Fachsprachenprüfung Pflege kann nur in Deutschland abgelegt werden.
Wir sind als Bildungsträger AZAV-zertifiziert. Da der Vorbereitungskurs auf die Fachsprachenprüfung abschlussorientiert und die Anerkennung im Pflegeberuf notwendig ist, ist eine Kostenübernahme durch die Agentur für Arbeit möglich.