Internationale Pflegekräfte gewonnen – aber der Arbeitsbeginn verzögert sich
Internationale Pflegekräfte werden in Deutschland dringend gebraucht. Doch selbst wenn eine Einrichtung bereits eine passende Fachkraft gefunden und einen Arbeitsvertrag geschlossen hat, kann sich der tatsächliche Arbeitsbeginn deutlich verzögern.
Der Verband katholischer Altenhilfe in Deutschland (VKAD) kritisiert aktuell vor allem langwierige Visa-, Anerkennungs- und Verwaltungsverfahren. Sie können dazu führen, dass internationale Pflegekräfte trotz vorhandener Arbeitsplätze nicht wie geplant starten können. In einer Pressemitteilung vom 15. September 2026 spricht der Verband von Arbeits- und Ausbildungsbeginnen, die sich teilweise über Monate verzögern.
Für Pflegeeinrichtungen zeigt sich damit eine Herausforderung, die mit erfolgreicher Rekrutierung allein nicht gelöst ist. Internationale Fachkräftegewinnung ist kein einzelner Recruiting-Schritt, sondern eine Prozesskette: von Auswahl und Vertrag über Berufsanerkennung, Visum und Einreise bis hin zu Fachsprache, Einarbeitung und langfristiger Integration.
Internationale Pflegekräfte sind längst Teil der Versorgung
Nach Angaben des VKAD hat mittlerweile fast jede vierte Pflegekraft in der ambulanten und stationären Pflege eine ausländische Staatsangehörigkeit. Seit 2022 gehe das Beschäftigungswachstum in der Pflege im Wesentlichen auf ausländische Beschäftigte zurück.
Internationale Fachkräfte sind damit für viele Einrichtungen längst ein fester Bestandteil der Personalplanung. Umso wichtiger ist die Frage, wie verlässlich der Weg von der Anwerbung bis zum tatsächlichen Berufseinstieg funktioniert.
Wenn Verwaltungsverfahren zum Engpass werden
Der VKAD sieht insbesondere bei Visa, Aufenthaltstiteln und der Anerkennung ausländischer Berufsabschlüsse Handlungsbedarf.
Der Verband fordert unter anderem verbindlichere Bearbeitungsfristen, stärker digitalisierte Verfahren und mehr Transparenz für Fachkräfte und Arbeitgeber. Auch bei der Anerkennung von Pflegeabschlüssen spricht er sich für einheitlichere Strukturen aus. Eine zentrale digitale Positivliste soll nach Vorstellung des VKAD sichtbar machen, welche ausländischen Abschlüsse bereits als gleichwertig anerkannt werden und in welchen Fällen noch Anpassungsmaßnahmen erforderlich sind. Darüber hinaus fordert der Verband eine bundesweite digitale „Work-and-Stay-Agentur“, über die Daten und Dokumente möglichst nur einmal eingereicht und Bearbeitungsstände transparent nachvollzogen werden können.
Ziel ist es, Verfahren nachvollziehbarer zu machen und unnötige Mehrfachprüfungen oder wiederholte Dokumenteneinreichungen zu vermeiden.
Dabei handelt es sich um Forderungen des Verbands. Wie und in welchem Umfang diese umgesetzt werden, ist offen.
Wie lange dauert die Anerkennung ausländischer Pflegekräfte wirklich?
Gerade bei der Dauer der Berufsanerkennung lohnt sich ein genauer Blick.
Eine vom Bundesverband privater Anbieter sozialer Dienste (bpa) für das Medienhaus Correctiv ermittelte Zahl sorgt seit 2025 für Aufmerksamkeit: Demnach warteten rund 11.000 international ausgebildete Pflegekräfte auf die Anerkennung ihrer Berufsqualifikation. Der bpa bezifferte die durchschnittliche Dauer der Anerkennungsverfahren auf rund 500 Tage.
500 Tage entsprechen rund 16 Monaten. Für Einrichtungen kann das bedeuten, dass eine qualifizierte Pflegekraft bereits gewonnen wurde und teilweise sogar schon in Deutschland lebt und arbeitet, aber noch nicht entsprechend ihrer vollständigen Qualifikation als anerkannte Pflegefachperson eingesetzt werden kann.
Warum die Anerkennung für Pflegekräfte besonders wichtig ist
Der Beruf der Pflegefachperson ist in Deutschland reglementiert. Wer seine Berufsqualifikation im Ausland erworben hat, benötigt deshalb grundsätzlich die entsprechende staatliche Anerkennung, um den Beruf als anerkannte Pflegefachperson auszuüben. Dabei werden unter anderem die Gleichwertigkeit der Berufsqualifikation sowie weitere Voraussetzungen geprüft. Auch ausreichende Deutschkenntnisse gehören zu den Anforderungen; in der Pflege wird grundsätzlich ein Sprachniveau von B2 verlangt.
Solange die Anerkennung noch nicht abgeschlossen ist, können international ausgebildete Pflegekräfte deshalb häufig noch nicht im vorgesehenen Fachkraftstatus eingesetzt werden.
Genau hier entsteht für Einrichtungen eine schwierige Situation: Die Fachkraft wurde gefunden, der Personalbedarf besteht und möglicherweise ist die Person bereits vor Ort – ihre vorhandene Qualifikation kann aber noch nicht vollständig genutzt werden.
Der Aufwand entsteht auch in den Einrichtungen
Wie groß die praktische Belastung sein kann, zeigt ein von Bibliomed aufgegriffenes Beispiel der Caritas Altenhilfe Berlin.
Nach Angaben der Geschäftsführung gingen dort innerhalb von zwei Wochen mehr als 800 Bewerbungen aus dem Ausland ein. Viele davon konnten nicht weiterverfolgt werden, weil die Begleitung durch die notwendigen Verfahren einen erheblichen organisatorischen Aufwand verursacht.
Für Arbeitgeber wird damit deutlich: Internationale Rekrutierung endet nicht mit der Auswahl eines Bewerbers.
Anerkennungsverfahren, Behördenkommunikation und Dokumentenmanagement benötigen Zeit und klare Zuständigkeiten. Hinzu kommen nach der Einreise die fachliche Einarbeitung, sprachliche Entwicklung und Integration in das bestehende Team.
Gerade bei größeren Recruiting-Projekten kann dadurch ein erheblicher interner Koordinationsaufwand entstehen. Je mehr internationale Fachkräfte gleichzeitig begleitet werden, desto wichtiger werden standardisierte Abläufe, klar definierte Ansprechpartner und ein transparentes Dokumenten- und Fristenmanagement.
Wenn sogar frühe Planung zum Problem wird: ein aktuelles Praxisbeispiel
Dass sich Herausforderungen nicht nur bei der Berufsanerkennung zeigen, verdeutlicht ein aktuelles Beispiel aus dem AGAPLESION Klinikum Hagen.
Robin Keller, Leiter der Integrationskoordination des Klinikums, berichtete im September 2026 öffentlich auf LinkedIn über den Visumantrag eines zukünftigen internationalen Auszubildenden. Beantragt worden sei ein Visum zur Berufsausbildung nach § 16a Aufenthaltsgesetz für einen geplanten Ausbildungsstart im August 2027.
Nach Kellers Darstellung seien die geforderten Unterlagen vollständig eingereicht worden. Der Antrag sei dennoch abgelehnt worden, weil der Ausbildungsbeginn noch zu weit in der Zukunft liege. Folge wäre demnach, dass das Verfahren zu einem späteren Zeitpunkt erneut angestoßen werden müsste.
Das Beispiel macht ein praktisches Problem sichtbar: Einrichtungen benötigen bei der internationalen Personal- und Ausbildungsplanung einen erheblichen zeitlichen Vorlauf. Gleichzeitig können sie von unterschiedlichen Verfahrensschritten und behördlichen Zeitfenstern abhängig sein.
Frühzeitig zu planen bedeutet deshalb nicht zwangsläufig, bereits frühzeitig jeden administrativen Schritt abschließen zu können. Für Arbeitgeber entsteht dadurch eine schwierige Balance zwischen rechtzeitiger Vorbereitung und den jeweils geltenden Zeitpunkten für einzelne Verfahren.
Internationale Rekrutierung ist eine Prozesskette
Für Einrichtungen ist deshalb eine ganzheitliche Betrachtung entscheidend.
Eine internationale Pflegefachkraft kann bereits rekrutiert sein und trotzdem noch Monate vom regulären Fachkrafteinsatz entfernt sein. Zwischen Bewerbung und vollständigem Berufseinstieg können mehrere voneinander abhängige Prozesse liegen: Anerkennung der Berufsqualifikation, gegebenenfalls Anpassungsmaßnahmen oder Prüfungen, Visum und Aufenthaltstitel, Einreise, Sprachnachweise, Onboarding und fachliche Einarbeitung.
Verzögert sich nur ein Teil dieser Kette, kann sich der geplante Arbeitsbeginn insgesamt verschieben.
Für die Personalplanung bedeutet das: Nicht die Zahl der unterschriebenen Arbeitsverträge allein entscheidet darüber, wann zusätzliche Fachkraftkapazität tatsächlich auf Station oder in der Einrichtung zur Verfügung steht.
Anerkennung und Integration zusammendenken
Auch schnellere Verwaltungsverfahren allein lösen deshalb nicht alle Herausforderungen.
Internationale Pflegekräfte müssen sich nach ihrer Ankunft in neue fachliche, organisatorische und sprachliche Strukturen einarbeiten. Gerade die Fachsprache spielt dabei eine wichtige Rolle.
Übergaben, Dokumentation, Gespräche mit Patienten und Angehörigen oder die Abstimmung im interprofessionellen Team stellen Anforderungen, die über allgemeine Deutschkenntnisse hinausgehen.
Für Pflegeeinrichtungen ist es deshalb sinnvoll, Anerkennung, Fachsprache und Einarbeitung nicht als getrennte Schritte zu betrachten. Je früher Zuständigkeiten und Unterstützungsangebote geklärt sind, desto strukturierter kann der Einstieg in den Berufsalltag erfolgen.
Fazit
Die aktuellen Forderungen des VKAD zeigen, dass zwischen erfolgreicher Rekrutierung und tatsächlichem Arbeitsbeginn weiterhin erhebliche Hürden liegen können.
Schnellere, transparentere und digitalere Verfahren könnten internationale Pflegekräfte und ihre Arbeitgeber entlasten. Gleichzeitig bleibt es Aufgabe der Einrichtungen, die Prozesse zu gestalten, die sie selbst beeinflussen können.
Internationale Fachkräftegewinnung endet nicht mit dem Arbeitsvertrag. Anerkennung, fachsprachliche Vorbereitung, Einarbeitung und Integration gehören zu einem gemeinsamen Prozess.
Wer internationale Pflegekräfte gewinnen und langfristig binden möchte, muss deshalb nicht nur erfolgreich rekrutieren. Entscheidend ist, den gesamten Weg bis zum tatsächlichen Einsatz als Fachkraft planbar und strukturiert zu begleiten.
Quelle: Bibliomed Pflege: „Internationale Pflegekräfte: Anerkennung – VKAD fordert schnellere Verfahren“, Stand September 2026.
Weitere Quelle:
Verband katholischer Altenhilfe in Deutschland (VKAD), Forderungen zu schnelleren Verfahren und verlässlichen Strukturen für internationale Pflegekräfte, Stand September 2026.
Rechtsdepesche, Desiree Gorges: „Ausländische Pflegekräfte: Vor der Anerkennung kommt die Bürokratie“, aktualisiert am 27. Februar 2026; unter Bezug auf die Erhebung des bpa für Correctiv zur Dauer von Anerkennungsverfahren.
Bundesverband privater Anbieter sozialer Dienste (bpa) / Correctiv: Erhebung zur Anerkennung international ausgebildeter Pflegekräfte; Berichterstattung unter anderem im Deutschen Ärzteblatt und bei Bibliomed, Mai 2025.
Robin Keller, Leitung Integrationskoordination, AGAPLESION Klinikum Hagen: öffentlicher LinkedIn-Beitrag zu einem Visumverfahren nach § 16a AufenthG für einen internationalen Auszubildenden, September 2026.